Schritte auf dem Weg zur HPP Prüfung
Ich möchte Heilpraktiker*in für Psychotherapie werden: Was soll ich tun?
Schritte auf dem Weg zur HPP Prüfung
Schritt 1: Psychotherapie erlernen
In der Regel geschieht dies durch eine Ausbildung in einem psycho-therapeutischen Verfahren, das den Prüfern bekannt ist, z.B. Gesprächs-, Hypnose-, Kunst-, Gestalt-, Tanz- oder Familientherapie. Manche Prüfungsämter sind in diesem Punkt sehr streng und verlangen vorweg einen Lebenslauf mit einer detaillierten Beschreibung der Psychotherapie-Ausbildung; andere wiederum sind großzügiger und lassen auch Prüflinge zu, die noch mitten in der Ausbildung stehen oder glaubhaft versichern, dass sie anschließend eine entsprechende Ausbildung machen werden. Bitte vor der Prüfung mit dem Gesundheits- amt oder der Heilpraktikerschule klären.
Wer kein psychotherapeutisches Verfahren erlernt hat, kann sich durch unsere einjährige Ausbildung in „Ganzheitlicher Bild- und Gestalttherapie“ (BGT) die entsprechende Qualifikation erwerben.
Schritt 2: Theoretisches Wissen erwerben
Um Patienten mit psychischen Problemen richtig zu behandlen, muss der Prüfling die wichtigsten Krank-heitsbilder diagnostizieren können – auch Erkrankungen, die er nicht behandeln darf wie z.B. Alzheimer, Schizophrenie oder schwere Depressionen. Das hierfür nötige Wissen wird im Freitagskurs an 11 Kurstagen vermittelt, die sich über ein halbes Jahr verteilen. Den Abschluss bildet ein zweitägiger Crashkurs (Sa.+So.) zur Wiederholung des gesamten Lernstoffs. – Im einjährigen Vormittagskurs verteilen sich die Lerninhalte auf 16 Kurstage plus Crashkurs. Details unter Kursangebote
Schritt 3: Prüfung vor dem Gesundheitsamt ablegen
Teil 1: Schriftliche Prüfung über die Theorie (Psychiatrie und klinische Psychologie) in Form eines Multiple-Choice-Tests. Um die Prüfung zu bestehen, müssen von 28 Fragen mindestens 21 richtig beantwortet sein. Beispiele für die schriftliche Prüfung finden Sie unter HPP Prüfungsfragen — Im Frühjahr 2021 haben von unseren 30 Kursteilnehmern nur 2 das “Schriftliche” nicht bestanden.
Teil 2: Mündliche Prüfung über die praktischen psychotherapeutischen Fähigkeiten. Nahezu immer ist die erste Frage: Welche Ausbildungen haben Sie gemacht? Dann erhält der Prüfling eine Fallgeschichte, bei der es gilt, die richtige Diagnose zu stellen. Im Anschluss daran kommt meist die Frage: „Wie gehen Sie in diesem Fall mit Ihrer Therapie vor?“ – Im Frühjahr 2021 haben knapp 90 % (27 von 30) der von uns ausgebildeten Prüflinge das “Mündliche” erfolgreich absolviert. Weitere Infos unter Prüfungstraining für's Mündliche